Die meisten Arbeitgeber kennen die 50-Euro-Grenze. Weit weniger wissen, dass es noch eine zweite gibt — und dass beide zusammen deutlich mehr Spielraum ergeben, als man denkt. Mitarbeiter Geschenke steuerfrei zu schenken ist kein Trick. Es ist ein legaler Rahmen, der oft einfach nicht genutzt wird.
Dabei lohnt es sich — für beide Seiten. Ein gut gewähltes Geschenk zum Geburtstag, zur Beförderung oder zum Dienstjubiläum kostet das Unternehmen real wenig und hinterlässt einen bleibenden Eindruck. Ähnlich wie ein Einzugsgeschenk — das Durchdachte erinnert sich, das Generische nicht.
Wertschätzung, die man anfassen, essen oder erleben kann, wirkt anders als eine Zeile auf dem Gehaltszettel. Das ist keine Meinung — das ist Forschung über menschliche Motivation.
Wann sind Mitarbeitergeschenke steuerfrei?
Grundregel: Sachleistungen ja, Geld nein. Das ist die Kurzfassung des deutschen Steuerrechts für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer. Steuerfrei bedeutet dabei: keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge — weder für den Arbeitgeber noch für den Mitarbeitenden.
Es gibt im Wesentlichen zwei Wege:
50 € Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG)
Monatlich, für jeden Anlass — ganzjährig nutzbar. Gilt für Sachleistungen und qualifizierte Gutscheine.
60 € Aufmerksamkeitsfreigrenze (§ 19 EStG)
Nur bei einem persönlichen Anlass des Mitarbeiters. Ist eine zusätzliche, separate Möglichkeit — nicht auf die 50-Euro-Grenze angerechnet.
Beide Freigrenzen können im Laufe eines Jahres genutzt werden — solange sie in verschiedenen Monaten liegen und die Bedingungen jeweils erfüllt sind. Das macht steuerfreie Sachzuwendungen an Arbeitnehmer deutlich flexibler, als es auf den ersten Blick scheint.
Die 60-Euro-Freigrenze: Geschenke bei persönlichem Anlass
Die 60-Euro-Grenze ist die unterschätztere der beiden. Sie gilt ausschließlich bei einem persönlichen Anlass des Mitarbeiters und ist — anders als die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze — kein monatliches Budget, sondern anlassbezogen. Sie greift, wenn der Arbeitgeber aus Anlass eines privaten Ereignisses im Leben des Mitarbeiters schenkt.
Qualifizierte persönliche Anlässe
- Geburtstag
- Hochzeit / Verpartnerung
- Geburt eines Kindes
- Dienstjubiläum (z.B. 10 Jahre)
- Beförderung / Prüfungserfolg
- Pensionierung / Rente
Wichtig: Betriebliche Ereignisse wie Weihnachten, Ostern oder Betriebsjubiläen zählen nicht als persönlicher Anlass — sie fallen ausschließlich unter die 50-Euro-Sachbezugsgrenze. Wer speziell für die Weihnachtszeit schenken will, findet im Ratgeber für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter alle Details.
Ein Geburtstag hingegen ist ein idealer Anlass. 60 Euro für eine kuratierte Feinkostbox, einen Buchgutschein oder eine besondere Pflanze — steuerlich sauber, und es menschelt. Das ist selten eine schlechte Kombination.
Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze: ganzjährig nutzbar
50 Euro pro Monat, pro Mitarbeitendem — das ist der Sachbezugsrahmen nach § 8 Abs. 2 EStG. Kein Anlass nötig, keine Begründung. Wer diesen Betrag monatlich nutzt, kann einem Mitarbeitenden über das Jahr verteilt Sachleistungen im Wert von bis zu 600 Euro steuerfrei zuwenden.
Das klingt nach viel — und ist es auch. In der Praxis wird dieser Spielraum oft gar nicht ausgeschöpft, weil man einfach nicht daran denkt. Dabei ist es gar nicht schwer:
Monatliche Sachbezugskarte
Ein auf einen bestimmten Händler oder eine Plattform beschränkter Gutschein. Flexibel für den Mitarbeitenden — steuerlich klar abgegrenzt.
Vierteljährliche Genussbox
Alle drei Monate eine kuratierte Box mit Feinkost, Wein oder regionalen Spezialitäten. Bis zu 50 Euro, im Monat der Übergabe angerechnet.
Anlassbezogene Sachgeschenke
Ein Buch, eine Pflanze, eine Flasche guten Wein — klassische Sachgeschenke, die sofort verstanden werden und nichts erklären müssen.
Achtung: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Überschreitet der Gesamtwert aller Sachbezüge im betreffenden Monat diese Grenze auch nur um einen Cent, wird der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was ist steuerfrei erlaubt — und was nicht?
Erlaubt ✓
- Physische Sachgeschenke (Genussboxen, Bücher, Pflanzen, Wein)
- Gutscheine für bestimmte Händler oder klar eingegrenzte Plattformen
- Sachbezugskarten mit eingeschränktem Verwendungszweck (§ 2 ZAG)
- Betriebliche Mahlzeiten und Restaurantgutscheine innerhalb der Sachbezugswerte
Nicht erlaubt ✗
- Bargeld — immer lohnsteuerpflichtig
- Banküberweisung oder Gehaltsaufstockung
- Amazon-Gutscheine, Visa-Prepaid und universelle Zahlungsmittel
- Gehaltsumwandlung (Sachbezug statt Gehalt — nur zusätzlich erlaubt)
Ideen für steuerfreie Mitarbeitergeschenke — nach Anlass
Steuerfrei ist gut. Steuerfrei und persönlich ist besser. Ein paar Ideen, die zu echten Anlässen passen — nicht aus dem Katalog, sondern aus dem Alltag. Ähnlich wie bei Geschenken für Männer gilt: Passgenauigkeit schlägt Preis.
Geburtstag
Kuratierte Genussbox mit regionalen Spezialitäten, ein Buch das zur Person passt, Gutschein für ein lokales Restaurant — bis 60 Euro, steuerfrei.
Dienstjubiläum
Eine Premium-Feinkostbox, ein persönliches Dankesschreiben plus Qualitätswein, oder ein Erlebnisgeschenk (Kochkurs, Konzertkarte) als Gutschein eines bestimmten Anbieters.
Hochzeit / Geburt
Genussbox für zu Hause, Pflanzenset für den neuen Lebensabschnitt, Buchgutschein — klassische Sachgeschenke im Rahmen der 60-Euro-Aufmerksamkeit.
Monatlicher Sachbezug
Wiederkehrende kleine Aufmerksamkeit: alle paar Monate eine kuratierte Box, ein Manufaktur-Produkt, ein Gutschein für den Lieblingsladen.

Tipp der Redaktion
Mysupper aus Hamburg stellt Genussboxen von Hand zusammen — mit kuratierten Weinen, handgemachter Pasta und regionalen Feinkostprodukten. Physisches Sachgeschenk, eindeutig steuerfrei, und weit weg vom Einheitsbrei. Sammelbestellungen für Teams möglich. Ab ca. 26 Euro.
Steuerfreie Mitarbeitergeschenke richtig dokumentieren
Das Geschenk ist das eine — der Nachweis das andere. Bei einer Betriebsprüfung hilft die beste Absicht nichts, wenn die Unterlagen fehlen. Was zu dokumentieren ist:
Name des Mitarbeitenden, dem das Geschenk zugerechnet wird.
Besonders bei der 60-Euro-Freigrenze: den konkreten persönlichen Anlass festhalten (z.B. "Geburtstag am TT.MM.JJJJ").
Relevant für die Zuordnung zum richtigen Monat und die Prüfung der Monatsfreigrenze.
Bruttowert des Geschenks inklusive Mehrwertsteuer. Belege aufbewahren.
Wer das sauber führt, schützt sich — und kann dem Steuerberater jederzeit eine klare Übersicht liefern. Für die Buchhaltung gilt: Geschenke an eigene Mitarbeitende sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, anders als Geschenke an Geschäftspartner (dort gilt die 35-Euro-Grenze nach § 4 Abs. 5 EStG).
Häufige Fragen zu steuerfreien Mitarbeitergeschenken
Wie viel darf ein steuerfreies Mitarbeitergeschenk kosten?
Bis zu 50 Euro monatlich als Sachbezug (kein bestimmter Anlass nötig) und bis zu 60 Euro zusätzlich bei einem persönlichen Anlass des Mitarbeiters. Beide Grenzen können im Laufe des Jahres genutzt werden, solange sie in unterschiedlichen Monaten liegen.
Was ist der Unterschied zwischen der 50- und der 60-Euro-Freigrenze?
Die 50-Euro-Grenze ist eine monatliche Sachbezugsfreigrenze ohne Anlassbindung. Die 60-Euro-Grenze gilt nur bei persönlichem Anlass des Mitarbeiters (Geburtstag, Hochzeit, Geburt etc.) und ist eine eigene, zusätzliche Option — nicht auf die 50-Euro-Grenze anrechenbar.
Welche Anlässe gelten als persönlicher Anlass für die 60-Euro-Freigrenze?
Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Dienstjubiläum, Beförderung, bestandene Prüfung oder Pensionierung. Betriebliche Ereignisse wie Weihnachten oder Ostern zählen nicht dazu.
Können Mitarbeitergeschenke als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Ja, vollständig. Sachzuwendungen an eigene Mitarbeitende sind unbegrenzt als Betriebsausgabe abzugsfähig — anders als Geschenke an Geschäftspartner, für die nur 35 Euro netto pro Jahr und Person abzugsfähig sind.
Muss ein steuerfreies Mitarbeitergeschenk dokumentiert werden?
Ja. Empfänger, Anlass (bei 60-Euro-Fällen konkret), Datum und Wert sollten in der Lohnbuchhaltung festgehalten werden. Bei der 60-Euro-Freigrenze ist der persönliche Anlass der entscheidende Nachweis.
Fazit
Mitarbeiter Geschenke steuerfrei zu schenken bedeutet nicht, den günstigsten Weg zu wählen — sondern den klügsten. Zwei Freigrenzen, klare Regeln, und am Ende ein Geschenk, das jemand aufmacht und sich freut. Das ist mehr wert als jede Zeile auf dem Gehaltszettel.
Wer die Regeln kennt, hat Spielraum. Und wer den Spielraum nutzt, schenkt — statt zu verwalten. In Hamburg hat sich Mysupper auf genau solche Geschenke spezialisiert — handgefertigte Genussboxen, die man in die Hand nimmt und sofort versteht.
Weiterführend: Sachbezug — steuerliche Behandlung (Wikipedia)